Ziel der Veranstaltung: Einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung zu geben und insbesondere deren Grundprinzipien und die wesentlichen Neuerungen zu vermitteln.
Veranstaltung
Was kommt auf mich zu in 2018? Einheitlicher Datenschutz in Europa durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung
Montag, 28. November 2016
16:00 - 18:00 Uhr
Veranstaltungsort: OFFIS - Institut für Informatik, Escherweg 2, 26121 Oldenburg
Die Veranstaltung ist kostenfrei, es Bedarf jedoch einer verbindlichen Anmeldung bis zum 22. November 2016 per E-Mail an: marketing(at)offis.de
Die Einladung finden Sie hier zum DOWNLOAD.
Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) soll das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlicht werden, um dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten zu verschaffen. Entsprechend gelten künftig in allen EU-Staaten die gleichen Standards in Sachen Datenschutz - datenschutzrechtliche „Rückzugsräume“ innerhalb Europas wird es damit nicht mehr geben.
Gelten wird die neue Verordnung ab dem 25. Mai 2018. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Landesdatenschutzgesetze und viele bereichsspezifische Datenschutzvorschriften beispielsweise aus dem Telemediengesetz (TMG) sind dann nicht mehr anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Dokumente und Prozesse der Datenverarbeitung an die neue Regelung angepasst sein. Im Gegensatz zur Datenschutzrichtlinie gilt die EU-DSGVO mit ihrem Inkrafttreten in der gesamten Europäischen Union unmittelbar. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich.
Auf zahlreiche wesentliche Änderungen im Datenschutzrecht müssen sich die Unternehmen zeitnah vorbereiten, nicht zuletzt aufgrund des neuen Sanktionsrahmens: Bei Rechtsverletzungen drohen 10 Mio.€ Bußgelder bzw. 2% des Jahreskonzernumsatzes.
So sind künftig folgende Aspekte zu beachten:
In unserer Veranstaltung werden die EU-DSGVO und die sich aus ihr ergebenden Anforderungen vorgestellt. Behandelt werden auch Fragen, wie die Öffnungsklauseln des DSGVO durch ein nationales Anpassungsgesetz ausgefüllt werden und was aus dem in der DSGVO nicht geregelten Beschäftigtendatenschutz, aus der Videoüberwachung und aus dem Scoring werden wird.
Ziel der Veranstaltung:
Einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung zu geben und insbesondere deren Grundprinzipien und die wesentlichen Neuerungen zu vermitteln.
Konzipiert ist die Veranstaltung für Geschäftsführer von KMU, Datenschutzbeauftragte, IT-Leiter und Compliance-Beauftragte.
Ihr Referent:
Prof. Dr. Jürgen Taeger
Prof. Taeger befasst sich seit vielen Jahren mit dem Datenschutzrecht. Er ist Herausgeber eines Kommentars zum Bundesdatenschutzgesetz und Verfasser eines Lehrbuchs zum Datenschutzrecht. Er berät zahlreiche Konzerne und mittelständische Unternehmen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts.